Erwägungsgrund 75 EUDSGVO
Die Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten über die in dieser Verordnung festgelegten Ausnahmen, Garantien, Genehmigungen und Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten sollten im Tätigkeitsbericht veröffentlicht werden. Unabhängig von der jährlichen Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts kann der Europäische Datenschutzbeauftragte Berichte über besondere Themen veröffentlichen.