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Eurojust sollte seine Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten und internationalen Organisationen nach einer in Konsultation mit der Kommission ausgearbeiteten Strategie intensivieren. Zu diesem Zweck sollte vorgesehen werden, dass Eurojust Verbindungsrichter/-staatsanwälte in Drittstaaten entsenden kann, die ähnliche Aufgaben erfüllen wie diejenigen, die den von den Mitgliedstaaten aufgrund der Gemeinsamen Maßnahme 96/277/JI des Rates entsandten Verbindungsrichtern/-staatsanwälten übertragen wurden.
Zur Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit mit Drittstaaten in Fällen, in denen Eurojust gemäß dieser Verordnung Unterstützung leistet, kann das…
Zur Erleichterung der Zusammenarbeit kann Eurojust im Einvernehmen mit den betreffenden zuständigen Behörden entsprechend dem operativen Bedarf von Eurojust…
Ein Verbindungsstaatsanwalt aus einem Drittstaat kann auf der Grundlage eines vor dem 12. Dezember 2019 zwischen Eurojust und diesem Drittstaat geschlossenen…
Eurojust kann mit der Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten die Erledigung der Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit koordinieren, wenn…
Soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, sollte Eurojust Kooperationsbeziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der…
Es sollte vorgesehen werden, dass Eurojust die Erledigung von Ersuchen von Drittstaaten um justizielle Zusammenarbeit koordiniert, wenn diese Ersuchen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.