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Für mehr Transparenz und demokratische Kontrolle von Eurojust ist es erforderlich, einen Mechanismus gemäß Artikel 85 Absatz 1 AEUV für die gemeinsame Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente vorzusehen. Die Bewertung sollte in einer interparlamentarischen Ausschusssitzung in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel unter Beteiligung der Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente erfolgen. Die interparlamentarische Ausschusssitzung sollte unter vollständiger Achtung der Unabhängigkeit von Eurojust in Bezug auf Maßnahmen, die in spezifischen operativen Fällen ergriffen werden müssen, sowie der Diskretions- und Vertraulichkeitspflichten stattfinden.
Der Präsident von Eurojust erscheint einmal jährlich zur gemeinsamen Bewertung der Tätigkeiten von Eurojust durch das Europäische Parlament und die nationalen…
Nach Artikel 85 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Tätigkeiten und die Funktionsweise von Eurojust durch eine im…
Die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Kontrolle der Tätigkeiten von Europol, an der auch die nationalen Parlamente beteiligt sind, ist zu beachten,…
Damit Eurojust seinen Auftrag erfüllen und sein volles Potenzial zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden schweren Kriminalität entfalten kann, sollten seine…
Um zu gewährleisten, dass Eurojust grenzüberschreitende Untersuchungen in geeigneter Weise unterstützen und koordinieren kann, ist es erforderlich, dass alle…
Um die volle Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von Eurojust zu gewährleisten, sollte Eurojust mit einem eigenständigen Haushalt ausgestattet werden, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.