Erwägungsgrund 69 32018R1727
Die mit dieser Verordnung errichtete Agentur Eurojust sollte Rechtsnachfolgerin der mit dem Beschluss 2002/187/JI des Rates eingerichteten Stelle Eurojust in Bezug auf alle von der Stelle geschlossenen Verträge (einschließlich Arbeitsverträge), ihre Verbindlichkeiten und ihr Vermögen werden. Internationale Übereinkünfte, die von Eurojust in der gemäß dem genannten Beschluss errichteten Form abgeschlossen wurden, sollten ihre Geltung behalten.