Erwägungsgrund 51 32016R0794
Es ist wichtig, eine verstärkte und wirksame Überwachung von Europol sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sich der EDSB auf geeignete Fachkompetenz im Bereich des Datenschutzes bei der Strafverfolgung stützen kann, wenn er die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Überwachung von Europol übernimmt. In Einzelfragen, die eine Mitwirkung von nationaler Seite erfordern, sollten der EDSB und die nationalen Kontrollbehörden eng zusammenarbeiten und sie sollten die einheitliche Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union sicherstellen.