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Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, eine Erklärung abzugeben, der zufolge sie als Vollstreckungsstaaten Sicherstellungs-, Einziehungsbescheinigungen oder beides in einer oder mehreren anderen Amtssprachen der Union als den eigenen Amtssprachen akzeptieren.
muss in einer oder mehreren der Amtssprachen der Unionsinstitutionen abgefasst sein, die der Bescheinigungsbefugte versteht, und gegebenenfalls in einer der…
Jeder Mitgliedstaat kann jederzeit in einer der Kommission übermittelten Erklärung angeben, dass er Übersetzungen von Sicherstellungsbescheinigungen in eine…
Jeder Mitgliedstaat kann angeben, welche Amtssprache oder Amtssprachen der Organe der Union er neben seiner oder seinen eigenen für die Bestätigung nach Artikel…
Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, den Antragstellern zu gestatten, Dokumente und Informationen in einer anderen Amtssprache der Union als der (den)…
Für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Bescheinigungen mit Bezug auf Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen sollten die…
Zur Gewährleistung der effektiven gegenseitigen Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen sollten die Vorschriften über die Anerkennung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.