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Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält rechtliche Bestimmungen zur Anhebung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit in der Union. Datenverarbeitungsdienste gehören zu den von dieser Richtlinie erfassten digitalen Diensten. Nach jener Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Anbieter digitaler Dienste geeignete und verhältnismäßige technische und organisatorische Maßnahmen ermitteln und ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der von ihnen genutzten Netz- und Informationssysteme zu beherrschen. Diese Maßnahmen sollten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten und der Sicherheit der Systeme und Anlagen, der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, dem Betriebskontinuitätsmanagement, der Überwachung, Audits und Erprobung sowie der Einhaltung der internationalen Normen Rechnung tragen. Diese Elemente sollten von der Kommission in gemäß jener Richtlinie zu erlassenen Durchführungsrechtsakten weiter präzisiert werden.
Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält allgemeine Bestimmungen zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die…
Die Union hat bereits wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die digitale Technik zu stärken. Im Jahr 2013…
Die Mitgliedstaaten werden darin bestärkt, auf zwischenstaatlicher Ebene ein höheres Maß an Koordinierung, Austausch und Zusammenarbeit zu erreichen, um ihre…
Die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur Anwendung finden,…
Um Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 volle Wirkung zu verleihen, sollten die Mitgliedstaaten geeignete Verfahren und…
Der Rechtsrahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit digitalen Inhalten in der Informationsgesellschaft, an dem die Gemeinschaft derzeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.