Erwägungsgrund 1 32018R1847
Der Wirkstoff 2-Hydroxybiphenyl und seine Salze, die gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter den Namen o-Phenylphenol, MEA o-phenylphenate, potassium o-phenylphenate und sodium o-phenylphenate geführt werden, sind derzeit gemäß Eintrag 7 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als Konservierungsstoffe in kosmetischen Mitteln mit einer Höchstkonzentration von bis zu 0,2 % (als Phenol) in der gebrauchsfertigen Zubereitung zugelassen.