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Aufgrund der Bedenken mehrerer Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwendung von MEA o-phenylphenate, potassium o-phenylphenate und sodium o-phenylphenate gab der SCCS in einem am 21.-22. Februar 2018 beschlossenen Nachtrag zur genannten Stellungnahme an' dass die Schlussfolgerungen hinsichtlich der unbedenklichen Verwendung von o-Phenylphenol nicht in gleicher Weise für sodium o-phenylphenate, potassium o-phenylphenate oder MEA o-phenylphenate gelten können. Der SCCS stellte fest, dass sodium o-phenylphenate, potassium o-phenylphenate oder MEA o-phenylphenate aufgrund einer stärkeren Hautpenetration potenziell größere toxische Wirkungen als o-Phenylphenol entfalten könnten. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit bei Verwendung dieser Stoffe als Konservierungsstoffe in kosmetischen Mitteln nicht ausgeschlossen werden kann.
In Anbetracht der genannten Stellungnahmen des SCCS und angesichts des potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit, das sich aus der Verwendung dieser…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2015 (Überarbeitung am 15. Dezember 2015) hinsichtlich…
Der Wirkstoff 2-Hydroxybiphenyl und seine Salze, die gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter den Namen o-Phenylphenol,…
Die Kommission ist der Auffassung, dass die weitere Verwendung von Butylparaben und Propylparaben unter den derzeitigen Bedingungen ein potenzielles Risiko für…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 30. Juli 2018 (im Folgenden „Stellungnahme des SCCS“) zu dem…
Die vom SCCS in seiner Stellungnahme aufgeführten Merkmale betreffen die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials (etwa Reinheit, Struktur und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.