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Im Dezember 2023 wurde ein Antrag auf Anwendung von Artikel 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Bezug auf die Verwendung von o-Phenylphenol als Konservierungsstoff in kosmetischen Mitteln gestellt. Darüber hinaus umfasste der Antrag die Sicherheit von „Sodium o-Phenylphenate“ (CAS-Nr. 132-27-4), dem Natriumsalz von o-Phenylphenol, das derzeit nicht in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt ist.
Angesichts der Einstufung von o-Phenylphenol als CMR-Stoff der Kategorie 2 und der endgültigen Stellungnahme des SCCS zu o-Phenylphenol und Sodium…
Im Dezember 2022 wurde ein Antrag auf Anwendung von Artikel 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 in Bezug auf die Verwendung von Hexyl…
Biphenyl-2-ol mit der INCI-Bezeichnung „o-Phenylphenol“ ist derzeit in Anhang V Eintrag 7 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 als zulässiger Konservierungsstoff…
Der Wirkstoff 2-Hydroxybiphenyl und seine Salze, die gemäß der Internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe (INCI) unter den Namen o-Phenylphenol,…
In Anbetracht der genannten Stellungnahmen des SCCS und angesichts des potenziellen Risikos für die menschliche Gesundheit, das sich aus der Verwendung dieser…
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 25. Juni 2015 (Überarbeitung am 15. Dezember 2015) hinsichtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.