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In der Verordnung sollten verbindliche Vorschriften für Konsultationen zwischen Mitgliedstaaten festgelegt werden, um widersprüchliche Anweisungen zu vermeiden oder miteinander in Einklang zu bringen. Konsultationen sollten stattfinden, wenn Drittstaatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, oder denen solche Titel oder Visa von einem Mitgliedstaat erteilt werden, von einem anderen Mitgliedstaat zur Rückkehr ausgeschrieben wurden, insbesondere sofern die Rückkehrentscheidung mit einem Einreiseverbot einhergeht, oder wenn bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten Konfliktsituationen entstehen könnten.
In der Verordnung sollten verbindliche Vorschriften für die Konsultation und die Benachrichtigung nationaler Behörden für den Fall festgelegt werden, dass ein…
Wenn ein Mitgliedstaat, der eine Rückkehrentscheidung nach Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115/EG erlassen hat, die Eingabe einer Ausschreibung zur…
Erwägt ein Mitgliedstaat, einem Drittstaatsangehörigen, zu dem ein anderer Mitgliedstaat eine mit einem Einreiseverbot verbundene Ausschreibung zur Rückkehr…
Erhält ein Mitgliedstaat einen Treffer, der durch eine Ausschreibung zur Rückkehr ausgelöst wird, die von einem Mitgliedstaat in Bezug auf einen…
Erwägt ein Mitgliedstaat, einem Drittstaatsangehörigen, den ein anderer Mitgliedstaat zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ausgeschrieben hat, einen…
Erhält ein Mitgliedstaat einen Treffer zu einer Ausschreibung zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung, die von einem Mitgliedstaat in Bezug auf einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.