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In den Mitgliedstaaten können ganz unterschiedliche nationale Behörden für die Rückkehr zuständig sein, und auch innerhalb eines Mitgliedstaats können je nach Grund für den illegalen Aufenthalt unterschiedliche Behörden zuständig sein. Auch Justizbehörden können Rückkehrentscheidungen beispielsweise aufgrund eines Rechtsbehelfs gegen die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Aufenthaltsrechts oder als strafrechtliche Sanktion erlassen. Alle nationalen Behörden, die nach der Richtlinie 2008/115/EG für den Erlass und die Vollstreckung von Rückkehrentscheidungen zuständig sind, sollten berechtigt sein, auf das SIS zuzugreifen, um Ausschreibungen zur Rückkehr einzugeben, zu aktualisieren, zu löschen und abzufragen.
Die Mitgliedstaaten können davon absehen, eine Rückkehrentscheidung gegen illegal in ihrem Gebiet aufhältige Drittstaatsangehörige zu erlassen, wenn diese…
In das SIS eingegebene Ausschreibungen zur Rückkehr und der Austausch von Zusatzinformationen zu diesen Ausschreibungen sollten die zuständigen Behörden dabei…
Um die Wirksamkeit der Rückkehr sicherzustellen und den zusätzlichen Nutzen von Ausschreibungen zur Rückkehr zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten können jedoch vorsehen, dass eine andere Behörde für folgende Tätigkeiten zuständig ist: a) die Bearbeitung von Anträgen, bei denen erwogen…
die Prüfung der Voraussetzungen für bzw. Entscheidungen über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten —…
die Prüfung der Voraussetzungen für bzw. Entscheidungen über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.