Erwägungsgrund 7 32019R1896
Die Durchführung dieser Verordnung, insbesondere die Einrichtung der ständigen Reserve, sollte auch nach der Überprüfung der ständigen Reserve durch die Kommission dem mehrjährigen Finanzrahmen unterliegen.
Die Durchführung dieser Verordnung, insbesondere die Einrichtung der ständigen Reserve, sollte auch nach der Überprüfung der ständigen Reserve durch die Kommission dem mehrjährigen Finanzrahmen unterliegen.