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In das SIS eingegebene Ausschreibungen zur Rückkehr und der Austausch von Zusatzinformationen zu diesen Ausschreibungen sollten die zuständigen Behörden dabei unterstützen, die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um Rückkehrentscheidungen zu vollstrecken. Das SIS sollte einen Beitrag zur Identifizierung der Drittstaatsangehörigen und zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Drittstaatsangehörige leisten, gegen die eine solche Rückkehrentscheidung ergangen ist, die geflohen sind und die in einem anderen Mitgliedstaat aufgegriffen werden. Diese Maßnahmen sollten dazu beitragen, irreguläre Migration und Sekundärmigration zu verhindern und davon abzuschrecken und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu intensivieren.
Um die Wirksamkeit der Rückkehr sicherzustellen und den zusätzlichen Nutzen von Ausschreibungen zur Rückkehr zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten geben Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, gegen die eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, in das SIS ein, um überprüfen zu können,…
Es besteht die Notwendigkeit festzulegen, welche Kategorien von Daten eine Ausschreibung enthalten muss, die in Bezug auf einen Drittstaatsangehörigen, gegen…
Es sollten Verfahren festgelegt werden, anhand derer die Mitgliedstaaten überprüfen können, ob der Rückkehrverpflichtung nachgekommen wurde, und anhand derer…
Mit dieser Verordnung sollten gemeinsame Vorschriften für die Eingabe von Ausschreibungen in das SIS festgelegt werden. Ausschreibungen zur Rückkehr sollten in…
Ausschreibungen zur Rückkehr sollten gelöscht werden, sobald der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde, der bzw. die die Rückkehrentscheidung erlassen hat,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.