Erwägungsgrund 3 32018R1860
Die Mitgliedstaaten sollten alle Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um illegal aufhältige Drittstaatsangehörige auf wirksame und verhältnismäßige Weise im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG rückzuführen.
Die Mitgliedstaaten sollten alle Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um illegal aufhältige Drittstaatsangehörige auf wirksame und verhältnismäßige Weise im Einklang mit der Richtlinie 2008/115/EG rückzuführen.