Erwägungsgrund 65 32018L0851RICHTLINIE (EU) 2018/851 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/98/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32015L1127RICHTLINIE (EU) 2015/1127 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/98/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 18 32019L1159RICHTLINIE (EU) 2019/1159 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2008/106/EG sollte entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32021D0536BESCHLUSS (EU) 2021/536 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich erzeugtem forstlichem Vermehrungsgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/971/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 35 32019R0787VERORDNUNG (EU) 2019/787 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008
Aufgrund der Art und des Umfangs der Änderungen, die an der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 vorgenommen werden müssen, bedarf es eines neuen Rechtsrahmens in…
Erwägungsgrund 5 32008L0027RICHTLINIE 2008/27/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2001/18/EG sollte daher entsprechend geändert werden.