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Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den einschlägigen Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union und Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union unterliegen, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (im Folgenden „Statut“) niedergelegt sind.
Unbeschadet des Artikels 17 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union, die in…
Unbeschadet des Artikels 17 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, das in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 niedergelegt ist,…
Was die Geheimhaltung anbelangt, so sollten die Beamten und sonstigen Bediensteten, die in Verbindung mit dem SIS eingesetzt oder tätig werden, den…
Zur Gewährleistung offener und transparenter Beschäftigungsbedingungen und der Gleichbehandlung der Beschäftigten sollten für das Personal und den…
Um offene und transparente Beschäftigungsbedingungen zu gewährleisten und eine Gleichbehandlung des Personals sicherzustellen, sollten für das Personal, den…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.