Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Die zuständigen Behörden sollten, wenn unbedingt erforderlich, in der Lage sein, bestimmte Informationen in das SIS einzugeben, die sich auf unveränderliche besondere, objektive, physische Eigenschaften einer Person wie Tätowierungen, Male oder Narben beziehen.
Erwägungsgrund 17 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen