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Die Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 und die Beschlüsse 2007/533/JI und 2010/261/EU werden mit Wirkung ab dem in Artikel 79 Absatz 5 Unterabsatz 1 angegebenen Tag des Beginns der Anwendung der vorliegenden Verordnung aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 und den Beschluss 2007/533/JI gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabellen im Anhang zu lesen.
Der Beschluss Nr. 1673/2006/EG und der Beschluss 87/95/EWG werden aufgehoben. Verweise auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Verweise auf diese Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Beschluss 2007/533/JI und der Beschluss 2010/261/EU der Kommission sollten mit…
Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 wird mit Wirkung ab dem in Artikel 66 Absatz 5 Unterabsatz 1 genannten Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung aufgehoben.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind…
Die Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.