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Der Beschluss 2007/533/JI wird wie folgt geändert:
Artikel 11 erhält folgende Fassung: „Artikel 11 Geheimhaltung — Mitgliedstaaten
Artikel 15 wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird eingefügt: Die Verwaltungsbehörde legt der Kommission regelmäßig Berichte über die aufgetretenen Probleme und die betroffenen Mitgliedstaaten vor. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig einen Bericht über die aufgetretenen Probleme im Zusammenhang mit der Datenqualität vor.“
Absatz 8 erhält folgende Fassung:
In Artikel 17 werden die folgenden Absätze angefügt:
In Artikel 21 wird folgender Absatz angefügt: „Falls eine Person oder eine Sache im Rahmen einer Ausschreibung im Zusammenhang mit einer terroristischen Straftat gesucht wird, so wird davon ausgegangen, dass Angemessenheit, Relevanz und Bedeutung des Falles eine Ausschreibung im SIS II rechtfertigen. Aus Gründen der öffentlichen oder der nationalen Sicherheit können die Mitgliedstaaten ausnahmsweise von der Eingabe einer Ausschreibung absehen, wenn davon auszugehen ist, dass sie behördliche oder rechtliche Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren behindert.“
Artikel 22 erhält folgende Fassung: „Artikel 22 Besondere Vorschriften für die Eingabe, Überprüfung oder die Abfrage anhand von Lichtbildern und Fingerabdrücken
Artikel 41 erhält folgende Fassung: „Artikel 41 Zugriff von Europol auf Daten im SIS II
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 42a Zugriff von Mitgliedern der europäischen Grenz- und Küstenwacheteams, der Teams von mit rückkehrbezogenen Aufgaben betrautem Personal sowie der Teams zur Unterstützung der Migrationssteuerung auf Daten im SIS II
Im Beschluss 2007/533/JI erhält Artikel 15 Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
In Artikel 7 wird folgender Absatz eingefügt:
unbeschadet des Artikels 17 des Statuts Geheimhaltungsvorschriften festzulegen, um Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, Artikel 17 des Beschlusses…
Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Artikel 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.