Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Beschluss 2007/533/JI und der Beschluss 2010/261/EU der Kommission sollten mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der vollständigen Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 sollte wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der vollständigen Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 und die Beschlüsse 2007/533/JI und 2010/261/EU werden mit Wirkung ab dem in Artikel 79 Absatz 5 Unterabsatz 1 angegebenen Tag…
Die Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , die Verordnung (EG) Nr. 1321/2007 der Kommission und die Verordnung (EG) Nr. 1330/2007 der…
Die Verordnung Nr. 45/2001/EG und der Beschluss 1247/2002/EG des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission sollten aufgehoben werden. Bezugnahmen…
Die Verordnungen (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007 und (EG) Nr. 1300/2008 des Rates sollten aufgehoben werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1486/2005 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 10. Dezember 2005 aufzuheben —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.