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Das SIS sollte Personenausschreibungen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft enthalten. Zusätzlich zu den Ausschreibungen sollte der Austausch von Zusatzinformationen, die für die Übergabe- und Auslieferungsverfahren erforderlich sind, über die SIRENE-Büros vorgesehen werden. Insbesondere sollten Daten im Sinne von Artikel 8 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates im SIS verarbeitet werden. Aus operativen Gründen ist es angemessen, dass der ausschreibende Mitgliedstaat eine bestehende Ausschreibung zur Festnahme nach Ermächtigung der Justizbehörden vorübergehend nicht verfügbar macht, wenn nach einer Person, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, intensiv und aktiv gefahndet wird und nicht an der konkreten Fahndung beteiligte Endnutzer den Erfolg der Fahndung gefährden könnten. Diese vorübergehende Nichtverfügbarkeit solcher Ausschreibungen sollte grundsätzlich nicht länger als 48 Stunden dauern.
Für über das SIS erhaltene/generierte Verknüpfungen, die sich auf Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft, von Vermissten…
Der ausschreibende Mitgliedstaat kann im Fall einer laufenden operativen Maßnahme eine gemäß diesem Artikel eingegebene bestehende Ausschreibung zur Festnahme…
Für über das SIS generierte Verknüpfungen, die sich auf Ausschreibungen von Personen zum Zwecke der Übergabe- oder Auslieferungshaft, von Vermissten oder…
Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Die Prüffristen für…
Jede Verarbeitung der in Ausschreibungen nach den Artikeln 26, 32, 34, 36, 37a, 38 und 40 enthaltenen Informationen zu anderen Zwecken als jenen, zu denen die…
Ausschreibungen sollten nicht länger als für den spezifischen Zweck, zu dem die Eingabe erfolgte, erforderlich im SIS gespeichert werden. Innerhalb von drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.