Erwägungsgrund 27 32018R1862
DNA-Profile sollten nur aus dem SIS abgerufen werden, wenn eine Identifizierung für die in dieser Verordnung dargelegten Zwecke erforderlich und verhältnismäßig ist. DNA-Profile sollten für keine anderen Zwecke als diejenigen, für die sie in das SIS eingegeben wurden, abgerufen oder verarbeitet werden. Die in dieser Verordnung festgelegten Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen sollten Anwendung finden. Erforderlichenfalls sollten zusätzliche Garantien für die Nutzung von DNA-Profilen vorgesehen werden, um jede Gefahr von falschen Übereinstimmungen, Hacking und unbefugter Weitergabe an Dritte zu verhindern.