Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission
Ausschreibungen von vermissten Personen, die unter Schutz gestellt werden müssen, sollten auf Antrag der zuständigen Behörde eingegeben werden. Alle Kinder, die aus Aufnahmeeinrichtungen der Mitgliedstaaten abgängig sind, sollten Gegenstand von Ausschreibungen von vermissten Personen im SIS sein.
Erwägungsgrund 31 32018R1862Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen