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Die Aufsichtsbehörden sollten gewährleisten, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in den nationalen Systemen ihres jeweiligen Mitgliedstaats mindestens alle vier Jahre nach internationalen Prüfstandards überprüft werden. Die Prüfung sollte entweder von den Aufsichtsbehörden durchgeführt werden, oder die Aufsichtsbehörden sollten einen unabhängigen Datenschutzprüfer direkt damit beauftragen. Der unabhängige Prüfer sollte kontinuierlich unter der Kontrolle und der Verantwortung der betreffenden Aufsichtsbehörden arbeiten, die deshalb den Prüfer selbst anweisen und Zweck, Tragweite und Methodik der Prüfung klar vorgeben, Leitlinien festlegen sowie die Prüfung und ihre endgültigen Ergebnisse beaufsichtigen sollten.
Die Aufsichtsbehörden stellen sicher, dass mindestens alle vier Jahre die durch die zuständigen nationalen Behörden erfolgenden Verarbeitungsvorgänge von…
Die Aufsichtsbehörden stellen sicher, dass mindestens alle vier Jahre die durch die zuständigen nationalen Behörden erfolgenden Verarbeitungsvorgänge von…
Die Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 stellt sicher, dass die Datenverarbeitungsvorgänge der verantwortlichen nationalen…
Die Aufsichtsbehörden sollten gewährleisten, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in den nationalen Systemen ihres jeweiligen Mitgliedstaats mindestens alle vier…
Die Aufsichtsbehörden gewährleisten, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in ihrem N.SIS mindestens alle vier Jahre nach internationalen Prüfungsstandards…
Die Aufsichtsbehörden gewährleisten, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in ihrem N.SIS mindestens alle vier Jahre nach internationalen Prüfungsstandards…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.