Erwägungsgrund 6 32018R1903
Die deutsche, englische, estnische, griechische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, polnische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht von dieser Berichtigung betroffen.