Erwägungsgrund 1 32018R1933
Mit der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates werden die im Beschluss 2010/231/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates werden die im Beschluss 2010/231/GASP vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt.