Erwägungsgrund 3 32018R1933
Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates wurde der Beschluss 2010/231/GASP geändert, um den Änderungen der Resolution 2444 (2018) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Rechnung zu tragen.
Mit dem Beschluss (GASP) 2018/1945 des Rates wurde der Beschluss 2010/231/GASP geändert, um den Änderungen der Resolution 2444 (2018) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Rechnung zu tragen.