Art. 16 Abs. 1 Buchst. k 32018R1971Verwaltungsfunktionen des Verwaltungsrats
Ausübung der Befugnisse, die im Beamtenstatut der Anstellungsbehörde und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der zum Abschluss von…
Art. 44 Abs. 5 32018R1971Haftung
Die persönliche Haftung der Bediensteten gegenüber dem GEREK-Büro bestimmt sich nach den für sie geltenden Vorschriften des Beamtenstatuts bzw. der…
Art. 49 Abs. 1 32018R1971Übergangsbestimmungen
Das GEREK-Büro ist in Bezug auf das Eigentum und alle Übereinkünfte, rechtlichen Verpflichtungen, Beschäftigungsverträge, finanziellen Verpflichtungen und…
Art. 30 32019R1149Für das Personal der Behörde gelten das Statut und die Beschäftigungsbedingungen sowie die im gegenseitigen Einvernehmen der Organe der Union erlassenen…
Art. 143 Abs. 1 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Vorschriften des Statuts, der Beschäftigungsbedingungen und der von den Organen der Union im gegenseitigen Einvernehmen erlassenen Regelungen zur…