Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates werden überdies zusätzliche Aufgaben für das GEREK in Bezug auf den Zugang zum offenen Internet festgelegt. Darüber hinaus wurden die Leitlinien des GEREK vom 30. August 2016 für die Umsetzung der europäischen Vorschriften zur Netzneutralität durch die nationalen Regulierungsstellen begrüßt, weil sie wertvolle Klarstellungen zur Wahrung eines starken, freien und offenen Internets enthalten, indem dafür gesorgt wird, dass die Regeln zur Wahrung der gleichberechtigten und nichtdiskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten und zur Wahrung der damit verbundenen Rechte der Endnutzer kohärent angewendet werden.
die Umsetzung der Verpflichtungen der NRB hinsichtlich des Zugangs zum offenen Internet gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/2120;
Mit der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates werden in Bezug auf das unionsweite Roaming die Regeln, die mit dem Rechtsrahmen…
Die nationalen Regulierungsbehörden spielen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Endnutzer ihre Rechte nach dieser Verordnung wirksam ausüben…
Das GEREK und das Büro haben einen positiven Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation geleistet. Dennoch…
Die Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Ziel, in der Union einen Binnenmarkt für die elektronische Kommunikation zu…
Die Bestimmungen über die Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet sollten durch wirksame Bestimmungen über Endnutzer ergänzt werden, die Fragen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.