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Das mit der vorliegenden Verordnung errichtete GEREK-Büro ist in Bezug auf das Eigentum und alle Übereinkünfte — einschließlich des Sitzabkommens —, rechtlichen Verpflichtungen, Beschäftigungsverträge, finanziellen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten Rechtsnachfolger des durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit errichteten Büros. Das GEREK-Büro sollte das Personal des Büros übernehmen, dessen Rechte und Pflichten nicht beeinträchtigt werden sollten. Damit die Kontinuität der Arbeit des GEREK und des Büros sichergestellt ist, sollten die derzeit amtierenden Vertreter dieser Einrichtungen, d. h. der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Regulierungsrats, der Verwaltungsrat und der Verwaltungsdirektor, ihre Funktionen bis zum Ablauf ihrer Amtszeit weiterhin ausüben.
Das GEREK-Büro ist in Bezug auf das Eigentum und alle Übereinkünfte, rechtlichen Verpflichtungen, Beschäftigungsverträge, finanziellen Verpflichtungen und…
Treffung sämtlicher Entscheidungen zur Schaffung und, falls notwendig, Änderung der internen Strukturen des GEREK-Büros, unter Berücksichtigung der…
Das Büro wurde als Gemeinschaftseinrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 genannten Aufgaben…
Das GEREK und das Büro wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet. Das GEREK hat die ERG ersetzt und…
Die Befugnisse der Anstellungsbehörde wurden in der Vergangenheit vom stellvertretenden Vorsitz des Verwaltungsausschusses des Büros ausgeübt. Diese Verordnung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 wurde durch die Einsetzung des GEREK selbst und durch dessen stärkere Einbindung in die Ausarbeitung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.