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Eine Ausnahme sollte jedoch nur dann gewährt werden, wenn ein Anbieter nachweisen kann, dass er bezogen auf einen vom GEREK festgelegten entsprechenden Richtwert in weitaus stärkerem Maße als die anderen Anbieter in der Union betroffen ist und aufgrund dieser Auswirkungen seine Fähigkeit, sein Entgeltmodell für inländische Kommunikation beizubehalten, erheblich beeinträchtigt wäre. Gewährt die NRB eine Ausnahme, so sollte sie den Höchstpreis festlegen, den ein Anbieter bei regulierter intra-EU-Kommunikation anwenden kann und der ihn in die Lage versetzt, ein wettbewerbsfähiges Preisniveau für inländische Kommunikation beizubehalten. Diese Ausnahmen sollten auf ein Jahr begrenzt sein und verlängert werden können, wenn der Anbieter nachweist, dass die Bedingungen für eine Ausnahme weiterhin erfüllt werden.
Folgender Artikel wird eingefügt: Endkundenentgelte für regulierte intra-EU-Kommunikation (1) Ab dem 15. Mai 2019 dürfen Endkundenpreise (ohne MwSt.), die…
Die nationalen Regulierungsbehörden überwachen den Markt und die Preisentwicklungen für regulierte intra-EU-Kommunikation und erstatten der Kommission Bericht.…
Einige Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten können in einem weitaus stärkeren Maße von der…
Die Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten sollten den Verbrauchern alternative Tarifangebote für…
Mit den Obergrenzen sollte es den Anbietern von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten möglich sein, ihre Kosten zu…
Darüber hinaus stellen hohe Preise für intra-EU-Kommunikation ein Hemmnis für das Funktionieren des Binnenmarktes dar, da sie die Verbraucher davon abhalten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.