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Der Europäische Rat hat mehrmals betont, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ein Mindestziel von 10 % für den Stromverbund zu erreichen. Er beschloss in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014, dass die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten vordringliche Maßnahmen zu ergreifen habe, damit das 10 %-Mindestziel für den Stromverbund vordringlich erreicht wird, und zwar spätestens 2020 zumindest für diejenigen Mitgliedstaaten, die noch kein Mindestniveau der Integration in den Energiebinnenmarkt erreicht haben. Die Kommission bewertet in ihrer Mitteilung vom 23. November 2017 zur Stärkung der Energienetze in Europa die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung des Stromverbundziels von 10 % und zeigt darin Möglichkeiten zur Verwirklichung des Verbundziels von 15 % für 2030 auf.
Maß der Verbundfähigkeit der Stromnetze, das der Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des Stromverbundziels für 2030 von mindestens 15 % und der Indikatoren…
das Maß der Verbundfähigkeit der Stromnetze, das der Mitgliedstaat bis 2030 unter Berücksichtigung der Stromverbundvorgabe von mindestens 15 % bis 2030…
Der Europäische Rat vom 23. und 24. Oktober 2014 wies in seinen Schlussfolgerungen darauf hin, dass die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten rasch…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 betont, dass ein stärker…
Mit der Richtlinie 2009/28/EG wurde ein Regelungsrahmen für die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen geschaffen, in dem verbindliche, bis…
Es ist daher angemessen, ein verbindliches Unionsziel von mindestens 32 % für den Anteil erneuerbarer Energie festzulegen. Die Kommission sollte bewerten, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.