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Angesichts der im Übereinkommen von Paris eingegangenen internationalen Verpflichtungen sollten die Mitgliedstaaten über Maßnahmen berichten, die sie ergriffen haben, um Energiesubventionen insbesondere für fossile Brennstoffe schrittweise abzuschaffen. Bei der Berichterstattung ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, sich auf bestehende, international verwendete Definitionen von Subventionen für fossile Brennstoffe zu stützen.
Angaben zu den Fortschritten der Mitgliedstaaten bei der allmählichen Abschaffung von Energiesubventionen, insbesondere für fossile Energieträger;
nationale Ziele für die schrittweise Abschaffung von Energiesubventionen, insbesondere für fossile Energieträger;
Die Kommission erlässt mit Unterstützung des in Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b genannten Ausschusses für die Energieunion Durchführungsrechtsakte, um Struktur,…
Durch diese Verordnung sollte ferner sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten über die Anpassung an den Klimawandel sowie über die finanzielle und…
Im Übereinkommen von Paris wird bekräftigt, dass die Vertragsparteien beim Vorgehen gegen Klimaänderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die…
Die Mitgliedstaaten sollten die durch die Übertragung von jährlichen Emissionszuweisungen gemäß den Absätzen 4 und 5 erzielten Einnahmen oder deren finanziellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.