Erwägungsgrund 29 32021R0947
Das Instrument sollte die Umsetzung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EU-Partnerschaftsabkommen), das am 23. Juni 2000 unterzeichnet wurde und am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, und weiteren Folgeübereinkommen mit den Ländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) unterstützen und der Union und ihren AKP-Partnern mit Blick auf die wesentlichen globalen Herausforderungen ermöglichen, weitere starke Bündnisse zu entwickeln. Insbesondere sollte das Instrument die Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Afrikanischen Union im Einklang mit der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU unterstützen und auf das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen aufbauen, indem unter anderem ein kontinentweiter Ansatz gegenüber Afrika und eine für beide Seiten nutzbringende, gleichberechtigte Partnerschaft zwischen der Union und Afrika verfolgt wird.