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Die Mitgliedstaaten sollten außerdem ausreichend Zeit haben, um die erneut für dieselben Maßnahmen gebundenen oder auf andere Maßnahmen übertragenen Mittel zu verwenden, bevor die Mittelbindung für die entsprechenden Beträge aufgehoben wird. Wenn solche erneuten Bindungen oder Übertragungen von Mitteln im Rahmen der nationalen Programme von der Kommission genehmigt werden, sollten die betreffenden Mittel daher als im Jahr der Überarbeitung des nationalen Programms gebunden angesehen werden, mit dem die betreffende erneute Mittelbindung oder Übertragung genehmigt wird.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten ausreichend Zeit haben, um die in dieser Verordnung vorgesehenen Änderungen im Rahmen einer Überarbeitung der…
Die folgenden Absätze werden eingefügt: „(3a) Werden Mittel, die aus den mit den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 eingeführten vorläufigen…
Werden Mittel, die aus den mit den Beschlüssen (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 eingeführten vorläufigen Maßnahmen stammen, nach Absatz 3 des vorliegenden…
Für alle nationalen Programme gilt ein Verfahren zur Aufhebung der Mittelbindung, dem zufolge die Mittelbindung für Beträge aufgehoben wird, die bis zum 15.…
Wenn es bei der Überarbeitung der nationalen Programme der Mitgliedstaaten hinreichend begründet wird, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, bis zu…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, die genannten Mittel für die weitere Durchführung der Umsiedlung zu verwenden und sie zu diesem Zweck erneut…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.