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Das durch die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegte Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (nachfolgend das „ESVG 2010“) verlangt, dass die Aktiva und Passiva der institutionellen Einheiten im Sitzland gemeldet werden.
Nach dem durch die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (nachfolgend das „ESVG 2010“) eingerichteten Europäischen System…
Nach dem durch die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (nachfolgend das „ESVG 2010“) eingerichteten Europäischen System…
Die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf…
Das durch diese Verordnung eingeführte überarbeitete Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) umfasst eine Methodik und ein…
Da die Verordnung (EG) Nr. 24/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen…
Mit dieser Verordnung wird das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (im Folgenden „ESVG 2010“ oder „ESVG“) eingeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.