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Bei der Referenzbevölkerung handelt es sich um alle in privaten Haushalten lebenden Personen ab 15 Jahren, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Datenerhebung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats liegt.
Die in Anhang III aufgeführten Hoheitsgebiete sind ausgenommen. Darüber hinaus können einige kleine Teile der nationalen Hoheitsgebiete — sofern auf diese nicht mehr als 2 % der Bevölkerung entfallen — ebenfalls von der Stichprobe ausgenommen werden. Zu solchen nationalen Hoheitsgebieten werden Angaben in den Referenz-Metadaten gemacht.
Kleine Teile des Hoheitsgebiets werden — sofern sie nicht mehr als 2 % der Bevölkerung der jeweiligen Mitgliedstaaten und der in Anhang III aufgeführten…
von den Einpersonenhaushalten die unteren 15 Prozent der Haushalte und
Bei der Bezugsgesamtheit handelt es sich um alle in privaten Haushalten lebenden Personen ab 15 Jahren, deren üblicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der…
Der Bestand aller Anschriften mit Wohnraum ist regional nach Erhebungsgebieten zu gliedern. Erhebungsgebiete sind Gemeinden mit mindestens 10 000 Einwohnern, in…
„Wohnbevölkerung“ bedeutet alle Personen, deren üblicher Aufenthaltsort zur Bezugszeit in einem Mitgliedstaat liegt;
Von den Haushalten nach § 2 sind vor der Bestimmung der Referenzhaushalte diejenigen Haushalte auszuschließen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.