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Die Daten werden 2019 erfasst.
Die Datenerfassung erstreckt sich über mindestens drei Monate, wobei mindestens ein Monat im Zeitraum von September bis Dezember liegen muss.
Die Datenerhebung erstreckt sich über mindestens drei Monate, wobei mindestens ein Monat im Herbst liegen muss (September bis Dezember).
Die Übermittlung der Daten erfolgt so bald wie möglich und spätestens fünf Monate nach Ablauf des jeweiligen Erhebungszeitraums.
Der Berichtszeitraum für die Datenerhebung ist ein Kalenderjahr.
Die Daten nach § 2 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 4 sind zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. Die Daten nach § 2 Satz 2 Nummer 5 sind für den Zeitraum vom 1.…
dass die Erfassung der biometrischen Daten grundsätzlich alle 59 Monate ab dem Tag der ersten Erfassung erfolgen muss;“;
Der Berichtszeitraum für eine Erhebung umfasst drei Kalenderjahre.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.