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Diese Verordnung sollte regelmäßig bewertet werden, damit gegebenenfalls Änderungen vorgeschlagen werden können. Bei diesen Bewertungen sollten die Gesamtauswirkungen dieser Verordnung auf den Binnenmarkt und den grenzübergreifenden elektronischen Handel berücksichtigt werden. Bei der ersten Bewertung sollte der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Ausweitung des Verbots unterschiedlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen liegen, einschließlich derer, deren Hauptmerkmal die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen und deren Nutzung ist, sofern der Anbieter über die erforderlichen Rechte für die betreffenden Hoheitsgebiete verfügt. Dabei sollte auch untersucht werden, ob der Anwendungsbereich dieser Verordnung auf Dienstleistungen ausgedehnt werden sollte, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG fallen, wobei die Besonderheiten jeder dieser Dienstleistungen gebührend zu beachten sind.
Bei der ersten Bewertung nach Absatz 1 werden insbesondere der Anwendungsbereich dieser Verordnung und der Umfang des Verbots nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe…
Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig bewerten und ihre Auswirkungen auf die Online-Plattformwirtschaft genau überwachen; dabei sollte sie…
Bei der ersten Evaluierung dieser Verordnung wird vor allem auf Folgendes geachtet: Durch die erste und die folgenden Evaluierungen wird ermittelt, ob…
Diese Verordnung sollte sich auf diejenigen Maßnahmen konzentrieren, mit deren Gestaltung und Anwendung die Union Erfahrung hat. Die Möglichkeit, den…
Bei ihrer Überprüfung der Funktionsweise dieser Richtlinie sollte die Kommission bewerten, ob angesichts der Marktentwicklung sowie im Interesse sowohl des…
Ferner sollte das Verbot nicht dahingehend verstanden werden, dass es die Anwendung territorialer oder sonstiger Beschränkungen bei dem Kundendienst oder bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.