Erwägungsgrund 16 32020R1056
Zum Aufbau des Vertrauens sowohl der zuständigen Behörden als auch der Unternehmen in die Einhaltung dieser funktionalen Anforderungen durch die eFTI-Plattformen und die eFTI-Dienstleister sollten die Mitgliedstaaten ein durch Akkreditierungsvorschriften unterstütztes Zertifizierungssystem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates einführen. Um die Vorteile dieser Zertifizierung zu nutzen, sind Anbieter bereits im Einsatz befindlicher IKT-Systeme aufgerufen, sicherzustellen, dass diese Systeme den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an eFTI-Plattformen entsprechen, und eine Zertifizierung zu beantragen. Die Zertifizierung der IKT-Systeme sollte unverzüglich erfolgen.