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Um das Ziel der wirksamen Bekämpfung der direkten und indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden zu erreichen, ist es angebracht, eine Verordnung zu erlassen, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Das ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die Vorschriften über die Nichtdiskriminierung in der gesamten Union einheitlich angewandt werden und gleichzeitig in Kraft treten. Nur durch eine Verordnung werden Klarheit, Einheitlichkeit und Rechtssicherheit in einem Maße gewährleistet, das erforderlich ist, damit die Verbraucher in vollem Umfang Nutzen aus diesen Vorschriften ziehen können.
Diese Verordnung dient dazu, Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung der Kunden, einschließlich…
Zur Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts und zur Förderung des Zugangs zu Waren- und Dienstleistungen und ihres freien Verkehrs in der…
Um die noch bestehenden Handelshemmnisse und die aus den Unterschieden zwischen dem jeweiligen nationalen Recht resultierenden erheblichen…
In bestimmten Fällen sind Unterschiede bei der Behandlung von Kunden durch die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang, einschließlich der…
Das gemäß dieser Verordnung bestehende Verbot der Diskriminierung von Kunden sollte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass es den Anbietern untersagt ist,…
Damit das Ziel, die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten in der Union zu gewährleisten, erreicht wird, ist es angebracht, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.