Erwägungsgrund 1 32018R0387
Mit der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2013/798/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 des Rates werden bestimmte im Beschluss 2013/798/GASP vorgesehene Maßnahmen umgesetzt.