Erwägungsgrund 3 32018R0387
Am 30. Januar 2018 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2399 (2018) angenommen, mit der die Ausnahmen vom Waffenembargo und der Kriterien für das Einfrieren von Vermögenswerten geändert wurden. Der Rat hat den Beschluss (GASP) 2018/391 zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP angenommen, um die Resolution 2399 (2018) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umzusetzen.