Erwägungsgrund 2 32018R0401
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat in ihrem State Letter AN 41.2.24-13/20 die Änderung 11-B des Anhangs 14 Band 1 des Abkommens von Chicago angenommen, die für die ICAO-Vertragsstaaten seit dem 13. November 2014 gilt. Durch diese Änderung werden die bestehende Klassifizierung des Anflugs vereinfacht und die verschiedenen Arten von Anflug- und Landebetrieb genauer beschrieben.