Erwägungsgrund 4 32018R0455
Infolge der Mitteilung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union kann das Cefas seine Funktion als EU-Referenzlaboratorium für Krustentierkrankheiten nicht für einen weiteren Zeitraum ab dem 1. Juli 2018 übernehmen.