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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 des Rates wurden die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Teile, Baugruppen und andere Waren, die in zivile Luftfahrzeuge eingebaut oder hierfür verwendet werden können, zeitweilig ausgesetzt, wenn sie mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen eingeführt wurden. Mit der Verordnung wurden Zollverfahren zur zollfreien Einfuhr von Teilen, Baugruppen und anderen Waren, die zum Bau, zur Instandsetzung oder Instandhaltung, zum Umbau, zur Änderung oder zur Umrüstung von Luftfahrzeugen verwendet werden, vereinfacht. Aufgrund der weitreichenden technischen und rechtlichen Entwicklungen seit 2002 und im Interesse der Klarheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 jedoch ersetzt werden.
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 für Teile, Baugruppen und andere Waren, die zum Einbau in oder zur…
Angesichts der umfangreichen Änderungen, die mit der vorliegenden Verordnung bei den für die Aussetzung der autonomen Zollsätze in Betracht kommenden Waren, auf…
Nach den Informationen der Mitgliedstaaten ist die mit der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 eingeführte zeitweilige Aussetzung nach wie vor notwendig, um den…
Die Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 bezüglich des Anwendungsbereichs sollten geändert werden, um der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des…
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 ist mit der Verordnung (EG) Nr. 293/2005 geändert worden, um den Zugang zur vorgenannten zollfreien Regelung…
Die Richtlinie 2002/24/EG und die darin genannten Einzelrichtlinien wurden mehrfach erheblich geändert. Im Interesse der Klarheit, logischen Kohärenz und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.