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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 der Kommission darf ein Bauteil nur dann in als Muster zugelassenen Produkten installiert werden, wenn es Gegenstand einer Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1) ist, die von einer von Luftfahrtbehörden in der Union ermächtigten Partei ausgestellt wurde. Daher sollte die Aussetzung der Zölle an das Vorliegen einer Freigabebescheinigung oder, im Falle der Instandsetzung oder Instandhaltung von Waren, die ihren Lufttüchtigkeitsstatus verloren haben, an das Vorliegen einer früheren Freigabebescheinigung geknüpft werden.
Der von Frankreich am 24. Juli 2015 notifizierte Vorschlag für die Genehmigung einer Abweichung bezieht sich auf Punkt M.A.501 in Anhang I (Teil-M) der…
Abschnitt 1: Von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit für natürliche oder juristische Personen mit Hauptgeschäftssitz im Vereinigten Königreich…
Damit die Aussetzung gemäß Artikel 1 für Waren in Anspruch genommen werden kann, stellt der Anmelder den Zollbehörden bei der Abgabe der Zollanmeldung zur…
Bei der Musterzulassungsgrundlage handelte es sich — im Fall von Produkten, die nach den im zugehörigen JAA-Datenblatt angegebenen Verfahren der JAA zugelassen…
Für die Herstellung von Produkten, Bauteilen, Ausrüstungsteilen, Steuerungs- und Überwachungsgeräten und Komponenten der Steuerungs- und Überwachungsgeräte…
Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) Bei der Musterzulassungsgrundlage handelte es sich — im Fall von Produkten, die nach den im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.