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Nach den Informationen der Mitgliedstaaten ist die mit der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 eingeführte zeitweilige Aussetzung nach wie vor notwendig, um den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsbeteiligten des Luftfahrtsektors und für die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu verringern, da Einfuhren im Rahmen von besonderen Verfahren mit zollamtlicher Überwachung wie Endverwendung, aktive Veredelung oder Zolllagerverfahren eine Belastung darstellen würden. Die zeitweilige Aussetzung sollte daher fortgesetzt werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1147/2002 des Rates wurden die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Teile, Baugruppen und andere Waren, die…
Bei Handelsverlagerungen sollte die Kommission ermächtigt werden, die Aussetzung vorübergehend aufzuheben, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an einige der neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu geben, ist es angezeigt, den Beginn der…
Es ist erforderlich, der Luftfahrtindustrie und den Verwaltungen in den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an den geänderten Rechtsrahmen einzuräumen.…
Um Handelsstörungen zu vermeiden, sollte eine Übergangsfrist festgelegt werden, während der die Einfuhr von Waren, für die die Bestimmungen der Verordnung (EU)…
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung aufzuschieben, damit die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsakteure ausreichend Zeit haben, sich auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.