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Der Wortlaut der Fußnote 1 in Teil A und Teil B des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte umformuliert werden, um Unklarheiten und aus der derzeitigen Formulierung resultierende unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden.
Aufgrund der neuen Struktur des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten die Fußnoten des genannten Anhangs angepasst und, wo erforderlich, gestrichen…
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
In Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten die neuen Fußnoten 3 und 4 eingefügt werden, um zusätzliche Informationen zu dem Teil des…
Anhang II und Anhang III Teile A und B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollten daher entsprechend geändert werden.
Im Interesse der Klarheit der Gemeinschaftsvorschriften sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 durch den Wortlaut im Anhang zur vorliegenden…
Aus Gründen der Klarheit sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.